Allgemeine Geschäftsbedingungen für die geführten Endurotouren Affisos/Pilion
https://pilion-cross.de
(Anbieter-AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für Verträge die Erbringung von geführten Endurotouren (nachfolgend Vertrag bzw. Tour) zwischen Manfred Kohler, Giebelstraße 13c, 70499 Stuttgart (nachfolgend Anbieter) und dem Kunden.

2. Abschluss des Vertrages

(1) Mit dem Ausfüllen und Absenden des Anmeldeformulars https://pilion-cross.de/buchen gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss des Vertrages ab. Das Angebot kann vom Anbieter per E-Mail oder per Brief angenommen oder abgelehnt werden. Die Erklärung der Annahme oder Ablehnung erfolgt per E-Mail oder Brief innerhalb von fünf Werktagen. Mit Annahme des Angebots kommt der Vertrag zustande.

(2) Verträge kommen nur mit Personen über 21 Jahren zustande.

3. Gegenstand des Vertrages

(1) Die Vertragsleistung beinhaltet innerhalb des gebuchten Reisezeitraums insg. vier geführte Touren nebst der Vermietung des Motorrads zwecks Durchführung der Touren. Die nähere Leistungsbeschreibung ergibt sich aus den Angaben unter https://pilion-cross.de/informationen und werden in der hierauf Bezug nehmenden Reisebestätigung nochmals aufgeführt.

(2) Der Anbieter ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller vom Vertrag umfassten Reiseleistungen verantwortlich. Die Leistungen werden, sofern Sie von mündlicher oder Kommunikation in Text- oder Schriftform erbracht werden, in deutscher Sprache erbracht.

(3) Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen ändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung – in Text- oder Schriftform – durch den Anbieter.

(4) Die Vertragsleistung umfasst keine Leistungen zu Unterkunft, Verpflegung, Benzinkosten oder An- und Abreise. Die Krafträder werden ausschließlich für die Teilnahme an den geführten Touren zur Verfügung gestellt; eine darüber hinaus gehende Nutzung der Krafträder ist nicht gestattet.

4. Voraussetzungen für die Teilnahme an den Endurotouren

Teilnehmen – und damit die Vertragsleistung in Anspruch nehmen – können ausschließlich Personen, die seit mindestens drei Jahren über eine gültige Fahrerlaubnis Klasse A verfügen und die Reisevoraussetzungen gemäß den Angaben unter https://pilion-cross.de/informationen#toggle-id-1 und https://pilion-cross.de/informationen#toggle-id-2 erfüllen. Dazu zählen insbesondere die Anforderungen an die Fahrpraxis, den Körper- und Gesundheitszustand und Fitnessstand sowie zur mitführenden Ausstattung. Diesen Vorgaben stimmt der Kunde durch Abgabe seines Angebots und Akzeptanz dieser AGB ausdrücklich zu.

5. Pflichten und Garantie des Kunden, Teilnahme auf eigene Gefahr

(1) Der Kunde hat den Anweisungen des Anbieters bei der Durchführung der Touren stets Folge zu leisten. Dies gilt auch für die Anweisungen der Erfüllungsgehilfen (insb. Tourguides) des Anbieters.

(2) Der Kunde hat sich stets an die vor Ort geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere an die Straßenverkehrsordnung zu halten und seine Fahrweise den vor Ort bestehenden Umständen und der Sicherheit anderer Gruppenteilnehmer anzupassen. Er verpflichtet sich, die Regeln der Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch sein Verhalten im Umgang mit dem Motorrad zu schädigen.

(3) Der Kunde fährt stets auf eigene Gefahr, auch wenn er dem Tourguide folgt.

(4) Der Kunde sichert zu, die Anforderungen an Fahrerlaubnis, Fahrpraxis, Körper- und Gesundheitszustand und Fitnessstand sowie an ordnungsgemäßer Motorradschutzkleidung für die Inanspruchnahme der Vertragsleistung (geführte Endurotouren) zu erfüllen.

(5) Der Kunde garantiert, dass er weder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss an den Touren teilnimmt, noch unter Medikamenteneinfluss steht, welche seine Fahrtauglichkeit mindern.

(6) Mit seiner Anmeldung bestätigt der Kunde, das Risiko der Teilnahme an den Touren auf eigene Gefahr selbst zu tragen und selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz (etwa Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung) zu sorgen.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, einen zu Beginn einer Tour oder im Laufe des Gebrauchs auftretenden Mangel am Motorrad unverzüglich dem Tourguide anzuzeigen und dazu das Motorrad, ohne andere zu behindern, an eine sichere Stelle zu lenken.

(8) Die vorgenannten Verpflichtungen wird der Kunde dem Anbieter nochmals schriftlich vor Ort bestätigen. Die Bestätigung ist rein deklaratorisch und dient dazu, dem Kunden seine Pflichten, insb. innerhalb einer Gruppenfahrt, nochmals zu verdeutlichen.

6. Ermächtigung für den Anbieter

Sollte ein Kunde während einer Tour verletzt werden, ermächtigt er schon jetzt den Anbieter die notwendigen Maßnahmen für die medizinische Behandlung, Bergung, Beförderung zum Krankenhaus oder anderen Notfallstellen in seinem Namen und in seiner Vertretung zu beauftragen. Die notwendigen Maßnahmen werden durch den Anbieter mit bestem Wissen sowie in dessen Abschätzung des Zustandes des Teilnehmers vorgenommen. Eventuell anfallende Kosten hat der Kunde selbst zu tragen, sofern diese nicht durch eine Versicherung gedeckt sind.

7. Obliegenheiten des Kunden und Hinweise

(1) Sollte der Kunde spätestens 21 Tage vor Reiseantritt nicht im Besitz der Reiseunterlagen sein, sollte der Anbieter informiert werden, damit dieser die Reiseunterlagen ggfs. nochmals nachreichen kann. Im eigenen Interesse des Kunden obliegt es ihm, die Reiseunterlagen umgehend nach Erhalt sorgfältig auf Vollständigkeit zu prüfen.

(2) Dem Kunden obliegt es, einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen.

(3) Der Kunde hat selbst für seine Unterkunft sowie An- und Abreise zu sorgen. Nützliche Hinweise finden sich dazu unter https://pilion-cross.de/hotelsund unter https://pilion-cross.de/anreise. Der Anbieter wird nicht als Vermittler tätig.

(4) Sollte der Kunde aufgrund einer Verletzung oder Erkrankung an der Teilnahme noch folgender Tagestouren verhindert sein, so kann er keine Preisminderung gegenüber dem Anbieter geltend machen, da die Verhinderung in seinen Risikobereich fällt und der Anbieter die Leistungen weiterhin bereitstellt.

8. Bezahlung

(1) Bei Vertragsabschluss wird dem Kunden eine Rechnung über den Gesamtpreis übermittelt. Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zu leisten. Der Restbetrag ist gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und des Sicherungsscheins spätestens 20 Tage vor Reiseantritt, wenn feststeht, dass die Reise wie gebucht durchgeführt wird.

(2) Zur Absicherung der Kundengelder hat der Anbieter eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Der Sicherungsschein wird dem Kunden ausgehändigt.

(3) Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlt der Kunde auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung von maximal einer Woche nicht, kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Der Anbieter kann als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 10 (4) dieser AGB verlangen.

(4) Entschädigung für Reiserücktritte oder Übertragungen des Vertrages sind sofort zur Zahlung fällig.

(5) Tritt der Kunde einzelne oder alle Touren nicht an, hat er trotzdem den gesamten Reisepreis zu zahlen; eine Erstattung, auch anteilig, erfolgt nicht.

9. Leistungshindernisse

(1) Leistungsunterbrechungen oder -verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger Ereignisse, welche die Leistungserbringung durch den Anbieter zeitweise oder auf Dauer unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, ohne das den Anbieter ein Verschulden trifft, und die trotz Beachtung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, unterbrechen für die Zeit ihrer Dauer und in dem Umfang ihrer Wirkung die Leistungsverpflichtung des Anbieters. Ereignisse in dem vorbezeichneten Sinne sind z. B. Streik, technische Ausfälle bei Treibstoff- oder Reparaturversorgung, Ausfälle bei der Stromversorgung, Feuer, Naturkatastrophen, Gewaltakte Dritter sowie behördliche Eingriffe oder Anordnungen.

(2) Führen vorgenannte Ereignisse zur dauerhaften Unmöglichkeit oder zu einer dauerhaften erheblichen Beeinträchtigung der Leistung, so werden beiden Vertragspartner ab dem Eintritt des Ereignisses von der Verpflichtung zur weiteren Vertragserfüllung endgültig frei. Wird die Leistung nur zeitweise unmöglich oder erheblich erschwert, so ist der Kunde berechtigt, die Vergütung entsprechend der Dauer der Unterbrechung und der Schwere der Beeinträchtigung angemessen zu mindern.

(3) Ist einer Vertragspartei aufgrund der Dauer des Leistungshindernisses ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht zumutbar, ist die Vertragspartei zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

10. Rücktritt des Kunden und Entschädigung

(1) Der Kunde kann jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Anbieter vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Nichtantritt der Reise stellt keine Rücktrittserklärung dar. Der Rücktritt wird erst mit Zugang wirksam. Im Fall des Rücktritts sind die ausgehändigten Reiseunterlagen zurückzugeben. Etwaige überschüssige Vorauszahlungen werden erstattet.

(2) Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, verliert der Anbieter den Anspruch auf den Reisepreis. Der Anbieter kann stattdessen eine angemessene Entschädigung verlangen, wenn er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und auch nicht ein Fall von höherer Gewalt vorliegt.

(3) Bei der Berechnung der Entschädigung werden ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Es steht dem Kunden frei, den Nachweis darüber zu führen, dass höhere Einsparungen bzw. anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu einer Verringerung des Entschädigungsanspruches führen.

(4) Der Entschädigungsanspruch des Anbieters beträgt

  • bis zum 90. Tag vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
  • bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
  • bis zum 20. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
  • ab dem 19. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
  • ab dem 07. Tag vor Reisebeginn 95% des Reisepreises

11. Vertragsübertragung

(1) Rechtzeitig – bis maximal 7 Tage – vor Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Der Anbieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Teilnahmeerfordernisse nicht erfüllt.

(2) Dem Verlangen der Übertragung sind, neben der Benennung des Dritten, Angaben zur Eignung für die Inanspruchnahme der Vertragsleistungen gemäß durch Ausfüllen und Übermitteln des dafür vorgesehenen Formulars (https://pilion-cross.de/buchen) zu machen, damit der Anbieter die Eignung des Dritten zur Teilnahme an den Touren prüfen kann.

(3) Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche Kunde dem Anbieter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Diese betragen € 50,00 pro Übertragungsfall.

12. Ausschluss Widerrufsrecht

Dem Kunden steht gemäß § 312 g Absatz 2 Nr. 9 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen) ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen nicht zu.

13. Rücktritt durch den Anbieter

(1) Wir die Mindestteilnehmerzahl von zwei Teilnehmenden nicht erreicht, so kann der Anbieter bis zu 20 Tagen vor Reisebeginn zurücktreten.

(2) Ist der Anbieter aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Vertragserfüllung gehindert, so kann er ebenfalls vor Reisebeginn zurücktreten. Der Rücktritt wird unverzüglich nach Kenntnis vom Hinderungsgrund mitgeteilt.

(3) Der vom Kunden gezahlte Betrag wird im Fall des Rücktritts unverzüglich zurückerstattet.

14. Außerordentliche Kündigung durch den Anbieter

Der Anbieter ist zur außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn der Kunde die Durchführung einzelner oder aller Touren nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Im Fall besonderer Dringlichkeit oder besonders schwerwiegender Verletzung oder Störungen ist eine Abmahnung entbehrlich. Der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises bleibt bestehen.

15. Abhilfe

(1) Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Anbieter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Der Anbieter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

(2) Das Abhilfeverlangen hat der Kunde unverzüglich gegenüber dem Anbieter geltend zu machen und ihm eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.

(3) Leistet der Anbieter nicht innerhalb der Frist Abhilfe, kann der Kunde selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe vom Anbieter verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.

(4) Haben etwaige Ersatzleistungen zur Folge, dass die Vertragsleistung im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist, kann der Kunde Minderung des Reisepreises verlangen.

(5) Sind die Ersatzleistungen nicht mit den im Vertrag vereinbarten Leistungen vergleichbar oder ist die vom Anbieter angebotene Minderung nicht angemessen, kann der Kunde die Ersatzleistungen ablehnen. In diesem Fall kann der Kunde kündigen, ohne dass es auf eine Kündigungserklärung ankommt. In diesem Fall hat der Kunde nur den Reisepreis für die bereits erbrachten Reiseleistungen zu zahlen.

16. Haftungsbeschränkung

(1) Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Gleiches gilt für die Haftung der Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die vorvertragliche Haftung und die Haftung für Garantieerklärungen bleibt hiervon unberührt.

(2) Die Höhe des Schadensersatzanspruchs ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.

(3) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke zurückzuführen sind. Der Anbieter haftet nur im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Vertragsleistung.

(4) Der Anbieter haftet nicht für das Fehlverhalten anderer Gruppenteilnehmer soweit ihn hieran kein eigenes Verschulden trifft.

17. Eigenverantwortlichkeit und Haftung des Kunden sowie Freistellung des Anbieters

(1) Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften soweit sich nachfolgend nichts anderes ergibt.

(2) Der Kunde ist sich den Gefahren des Motorradfahrens, insbesondere von Gruppenfahrten abseits der Straße, bewusst. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf sein eigenes Risiko. Der Kunde ist für seine Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich. Das gilt auch dann, wenn der Kunde den Tourenvorschlägen des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen folgt.

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass er für Schäden, die er anderen zufügt, selbst zivil- und strafrechtlich verantwortlich ist.

(4) Für den Fall, dass der Anbieter von einem Dritten wegen eines Schadens, welcher der Kunde verschuldet hat oder wegen eines Fehlverhaltens, für welches der Kunde verantwortlich ist, in Anspruch genommen wird, stellt er den Anbieter schon jetzt auf erstes Anfordern frei, was auch die notwendigen Rechtsverfolgungskosten beinhaltet.

(7) Die vorgenannten Haftungsregeln und Freistellung wird der Kunde dem Anbieter nochmals schriftlich vor Ort bestätigen. Die Bestätigung ist rein deklaratorisch und dient dazu, dem Kunden seine Verantwortung, insb. innerhalb einer Gruppenfahrt, nochmals zu verdeutlichen.

18. Kontaktdaten des Anbieters, Anzeige Beistand oder Mängel

(1) Unter den nachfolgenden Kontaktdaten können Sie den Anbieter jederzeit am Reiseort erreichen:

Mobil: +49 177 658 08 22
Mail: info@pilion-cross.de

(2) Ihr Verlangen nach Beistand oder die Anzeige eines Reisemangels richten Sie bitte an die genannten Anbieterkontaktdaten.

19. Hinweise zum Streitbeilegungsverfahren

Der Anbieter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung ist erreichbar unter www.ec.europa.eu/consumers/odr.

20. Schlussbestimmungen

(1) Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen zum internationalen Privatrecht.

(2) Für alle Streitigkeiten der Vertragsparteien aus diesem Vertrag sind die deutschen Gerichte zuständig.

(3) Das Vorgenannte gilt nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen Kunden und dem Anbieter anzuwenden sind, etwas anderes zu Gunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, etwaige Forderungen gegenüber dem Anbieter an Dritte abzutreten.

(5) Die Aufrechnung des Kunden mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Stand 15. Januar 2020

BITTE BEACHTEN SIE AUCH FOLGENDE HINWEISE UND EMPFEHLUNGEN:

1.
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung sowie eines Schutzbriefs. Auch eine Unfallversicherung, eine Reisezusatz-Krankenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sollte abgeschlossen werden.

2.
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen – Miete Motorrad sowie Endurotouren – handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen – Manfred Kohler, Giebelstraße 13c, 70499 Stuttgart – trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen – Manfred Kohler – über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen.

3.
Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 finden Sie bei Betätigen des Links. Ihre wichtigsten Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 sind Folgende:

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Manfred Kohler  hat eine Insolvenzabsicherung mit Name des Kundengeldabsicherers abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers einschließlich der Anschrift des Ortes, an dem er niedergelassen ist, der E-Mail-Adresse und der Telefonnummer kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz des Anbieters verweigert werden.

„Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form“

Stand 15. Januar 2020